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Impfpflicht in der Zeitarbeit?

Impfpflicht in der Zeitarbeit?

Auch wenn in Deutschland keine Pflicht zur Impfung besteht, gibt es Vorschriften, die eingehalten werden müssen, um den Aufgaben im Berufsalltag ohne Impfpflicht in der Zeitarbeit gerecht zu werden. Zu der AHA- und L-Regel ist die 3G-Regel dazu gekommen.

Einführung der 3G-Regel

Zur Vermeidung von einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen durch Covid-19 in Deutschland sind durch Bund sowie Länder neue Testpflichten und Maßnahmen beschlossen worden und seit dem 23. August 2021 in Kraft.

Voraussetzungen für die Zeitarbeit während Covid-19

Zum Tragen kommt die 3G-Regelung unter anderem in den Bereichen

  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • Einrichtungen für Behindertenhilfe
  • Innengastronomie
  • Festivitäten und Veranstaltungen
  • Anspruch auf körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik, Friseur)
  • Sport im Innenbereich
  • Beherbergung in Hotels und Pensionen
  • Clubs, Dancing, Museen

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Bedeutung der 3G-Regel

Die 3G-Regel dient als Nachweis für die Covid-19-Impfung, einer Genesung oder einem negativen Testergebnis:

An den Orten, an denen die 3G-Regel gilt, dürfen sich lediglich geimpfte, genesene und Personen mit einem negativen Testergebnis aufhalten. Die Tests werden zwischen dem Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden, und dem PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, unterschieden. In einigen Ländern ist für die meisten Bereiche im öffentlichen Leben ein Antigen-Schnelltest ausreichend, für andere Bereiche wiederum ein PCR-Test notwendig.

Prokopp Personaldienstleistungen: Impfpflicht in der Zeitarbeit

Wann die 3G-Regel zum Tragen kommt

Die 3G-Regel kommt auch ohne Impfpflicht in der Zeitarbeit ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zum Tragen.

Öffentliche Dienste und Einrichtungen können dann nur noch in Anspruch genommen werden, wenn die Person geimpft, negativ getestet oder genesen ist und dies mit einem Nachweis auf dem Smartphone oder auf Papier belegen kann.

Aussetzung der 3G-Regel

Die 3G-Regel kann, gemäß dem Beschluss der Bundesregierung, ausgesetzt werden, wenn die Inzidenz unter 35 aufweist. Die Umsetzung bleibt letztlich den Ländern überlassen.

Zeitpunkt für die Lockerung der 3G-Regel

Ist das Geschehen der Infektion gering, könnten die Länder von der 3G-Regel abweichen. Auf der Webseite der Bundesregierung heißt es: „Solange die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen“.
Mindestens alle vier Wochen wird die Erforderlichkeit überprüft.

Die konkrete Ausgestaltung von der 3G-Regel liegt bei den Ländern selbst. Davon haben einige mitgeteilt, wie sie die 3G-Regeln im Detail umsetzen.

Bestehen der Maskenpflicht

Die Maskenpflicht besteht auch weiterhin mit der AHA- und L-Regel ohne die Impfpflicht in der Zeitarbeit

und regelmäßiges Lüften gelten weiterhin ohne Ausnahme.

Nur auf diese Weise kann, gemäß der Bundesregierung, der bestmögliche Schutz vor einer Infektion gewährleistet werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Schutzmasken weiterhin verbindlich.

2G-Regel

Bei der 2G-Regel entfällt das G für getestet, sodass lediglich Geimpfte und Genesene Zutritt zu den jeweiligen Bereichen im Arbeitsalltag und der Freizeit haben. Diese Regelung ist keine Vorgabe der Bundesregierung, sondern wird auf Basis des Hausrechts entschieden.

Stand Oktober 2021

Seit Wochen bewegen sich die Zahlen von Covid-19 mehr oder weniger auf gleichbleibendem Niveau, die Inzidenz dabei um den Wert 60. Im Gegensatz zu den Nachbarländern scheint in Deutschland die vierte Welle moderater auszufallen. Aus diesem Grunde werden die Corona-Regeln bereits angepasst und mit Blick auf die Weihnachtszeit diskutiert.