Das Arbeitszeugnis – was steckt dahinter?

Türöffner oder Ballast?

Das Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte zu einem Vorstellungsgespräch sein oder die Tür zum nächsten Job verschließen, meist zur Überraschung der Bewerber. Um sicherzustellen, dass man fair behandelt wird, sollte man die gängigen Codes der Arbeitszeugnissprache kennen und wissen und welche Rechte einem als Arbeitnehmer in die Karten spielen.

Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer hat zum Ende seines Beschäftigungsverhältnisses, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 630, das Recht auf ein Arbeitszeugnis.

Was muss das Arbeitszeugnis beinhalten?

Rein formal muss ein Arbeitszeugnis die wichtigsten Informationen über den Arbeitnehmer (Name, Geburtsort und -datum, Familienstand) und das Arbeitsverhältnis (Stellenbeschreibung, Art und Dauer der Beschäftigung) enthalten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält außerdem eine Bewertung der beruflichen Leistung, der Erfolge, der Arbeitsweise und des Verhaltens sowie ein angemessenes Schlusswort. Fehlen bestimmte berufliche Elemente, spricht man in der Regel von einer Arbeitsbestätigung, die die Kurzform eines Arbeitszeugnisses ist.

Die Arbeit muss zu Beginn so beschrieben werden, dass ein sachkundiger Dritter sie nachvollziehen kann. Die Reihenfolge der Aufgaben sollte nach Wichtigkeit oder alternativ auch nach Verantwortungsbereichen gegliedert sein. Die anschließende Beurteilung der Leistung umfasst idealerweise eine ganze Reihe von Kriterien, anhand derer die Fähigkeiten und Kenntnisse dargestellt werden können. Hier spielt es zum Beispiel eine Rolle, wie man sich in das Unternehmen integriert, sich in Teams eingefügt oder Teams geleitet hat und welche fachlichen Kompetenzen man mitbringt.

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Jedes Wort im Arbeitszeugnis zählt!

Auch Weiterbildungen, an denen teilgenommen wurde, können im Arbeitszeugnis erwähnt werden und zeigen die berufliche Initiative. Wenn eine besondere Motivation gezeigt wurde oder besondere Leistungen vorzuweisen sind, ist dies der richtige Ort, um zukünftige Arbeitgeber darüber wissen zu lassen. Je nach Stelle enthält das Arbeitszeugnis meist auch Informationen darüber, wie man mit Stress oder mit Herausforderungen umgehen kann. Ein Punkt, der in keinem Arbeitszeugnis fehlen darf ist das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Die Reihenfolge ist dabei sehr wichtig, denn in der üblichen Zeugnissprache sollten die Vorgesetzten zuerst genannt werden, sonst kann dies auf ein schlechtes Verhältnis hinweisen.

Arbeitszeugnisse verstehen und Feinheiten erkennen

Die Schwierigkeit beim Lesen von Arbeitszeugnissen sind die versteckten Codes. Da Arbeitszeugnisse stets „wohlwollend “ formuliert werden müssen, kann die Sprache der Arbeitszeugnisse Mitarbeiter oft verwirren. Was ist der Unterschied zwischen „Er hat sich bemüht“ und „Er erfüllte seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit“? Welche Bedeutung hat das Wort „stets“? Der Teufel steckt wie immer im Detail. Ein „sehr gut“ kann man in den Superlativen erkennen: „Der Mitarbeiter hat seine Aufgaben stets zu unserer VOLLSTEN Zufriedenheit erfüllt.“ Wörter wie „stets“ und „immer“ sind besonders bedeutsam.

Um dies zu verdeutlichen, hier ein paar Beispiele, wie die Arbeitsweise unterschiedlich benannt werden kann:

Arbeitszeugnis Prokopp Personaldienstleistungen gmbh Blog Unterschrift

1 – sehr gut = Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit
2 – gut = Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit
3 – befriedigend = Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben zur vollen Zufriedenheit
4 – ausreichend = Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben zur Zufriedenheit
5 – mangelhaft = Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit
6 – ungenügend = Er/Sie hat sich bemüht

Zumeist sind versteckte Hinweise auf schlechtes Verhalten in vermeintlich positiven Aussagen zu finden. “ Er hat mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen“, auf den ersten Blick wirkt diese Aussage zufriedenstellend für den Arbeitnehmer, doch in Wirklichkeit wird hier zum Ausdruck gebracht, dass der Mitarbeiter gerne ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt. Grundsätzlich gilt: Jede Beurteilung, die sich nicht direkt auf Ihre Arbeit bezieht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein negatives Urteil.

Lücken im Arbeitszeugnis

Wenn Informationen fehlen, zum Beispiel das Verhältnis zum Vorgesetzten, bedeutet das in der Zeugnissprache meist ein negatives Urteil. Das Gleiche gilt, wenn der Erfolg der Arbeit nicht erwähnt wird. Im Klartext heißt das: Der Mitarbeiter hat sich bemüht, war aber nicht erfolgreich. Vorsicht ist auch bei Aussagen im Passiv geboten: „Es wurden stets alle Anweisungen ohne Verzögerung befolgt“. Aussagen wie diese, zeugen von passivem Verhalten des Mitarbeiters, es wurde also keine Eigeninitiative gezeigt.

Schlussworte

Hat sich der Mitarbeiter ein „sehr gut“ verdient, verabschiedet sich der Vorgesetzte in den Schlusszeilen meist mit den Worten, dass man den Mitarbeiter vermissen wird, mit Dank und mit den besten Wünschen für die private und berufliche Zukunft. Eine eher zurückhaltende Verabschiedung mit der Formulierung „alles Gute für die Zukunft“ kann also ein Zeichen dafür sein, dass die gemeinsame Arbeit nicht immer positiv war. Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine Dankes- oder Wunschformel am Ende des Arbeitszeugnisses keine Verpflichtung des Verfassers gegenüber des Arbeitnehmers ist.

Keine voreiligen Schlüsse ziehen

Für alle Codes in der Zeugnissprache gilt, dass eine Abweichung nicht unbedingt ein negatives Urteil bedeuten muss, sondern auch einfach ein Missverständnis sein kann. Auch interpretieren nicht alle Personalverantwortlichen diese Codes gleich. Genau aus diesem Grund sollte das Arbeitszeugnis genau gelesen und im Zweifelsfall das Gespräch mit dem Verantwortlichen gesucht werden, um Irrtümern aus dem Weg zu gehen.

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