Das Arbeitszeugnis – was steckt dahinter?
Türöffner oder Ballast?
Das Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte zu einem Vorstellungsgespräch sein oder die Tür zum nächsten Job verschließen, meist zur Überraschung der Bewerber. Um sicherzustellen, dass man fair behandelt wird, sollte man die gängigen Codes der Arbeitszeugnissprache kennen und wissen und welche Rechte einem als Arbeitnehmer in die Karten spielen.
Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer hat zum Ende seines Beschäftigungsverhältnisses, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 630, das Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Was muss das Arbeitszeugnis beinhalten?
Rein formal muss ein Arbeitszeugnis die wichtigsten Informationen über den Arbeitnehmer (Name, Geburtsort und -datum, Familienstand) und das Arbeitsverhältnis (Stellenbeschreibung, Art und Dauer der Beschäftigung) enthalten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält außerdem eine Bewertung der beruflichen Leistung, der Erfolge, der Arbeitsweise und des Verhaltens sowie ein angemessenes Schlusswort. Fehlen bestimmte berufliche Elemente, spricht man in der Regel von einer Arbeitsbestätigung, die die Kurzform eines Arbeitszeugnisses ist.
Die Arbeit muss zu Beginn so beschrieben werden, dass ein sachkundiger Dritter sie nachvollziehen kann. Die Reihenfolge der Aufgaben sollte nach Wichtigkeit oder alternativ auch nach Verantwortungsbereichen gegliedert sein. Die anschließende Beurteilung der Leistung umfasst idealerweise eine ganze Reihe von Kriterien, anhand derer die Fähigkeiten und Kenntnisse dargestellt werden können. Hier spielt es zum Beispiel eine Rolle, wie man sich in das Unternehmen integriert, sich in Teams eingefügt oder Teams geleitet hat und welche fachlichen Kompetenzen man mitbringt.
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Jedes Wort im Arbeitszeugnis zählt!
Auch Weiterbildungen, an denen teilgenommen wurde, können im Arbeitszeugnis erwähnt werden und zeigen die berufliche Initiative. Wenn eine besondere Motivation gezeigt wurde oder besondere Leistungen vorzuweisen sind, ist dies der richtige Ort, um zukünftige Arbeitgeber darüber wissen zu lassen. Je nach Stelle enthält das Arbeitszeugnis meist auch Informationen darüber, wie man mit Stress oder mit Herausforderungen umgehen kann. Ein Punkt, der in keinem Arbeitszeugnis fehlen darf ist das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Die Reihenfolge ist dabei sehr wichtig, denn in der üblichen Zeugnissprache sollten die Vorgesetzten zuerst genannt werden, sonst kann dies auf ein schlechtes Verhältnis hinweisen.
Arbeitszeugnisse verstehen und Feinheiten erkennen
Die Schwierigkeit beim Lesen von Arbeitszeugnissen sind die versteckten Codes. Da Arbeitszeugnisse stets „wohlwollend “ formuliert werden müssen, kann die Sprache der Arbeitszeugnisse Mitarbeiter oft verwirren. Was ist der Unterschied zwischen „Er hat sich bemüht“ und „Er erfüllte seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit“? Welche Bedeutung hat das Wort „stets“? Der Teufel steckt wie immer im Detail. Ein „sehr gut“ kann man in den Superlativen erkennen: „Der Mitarbeiter hat seine Aufgaben stets zu unserer VOLLSTEN Zufriedenheit erfüllt.“ Wörter wie „stets“ und „immer“ sind besonders bedeutsam.
Um dies zu verdeutlichen, hier ein paar Beispiele, wie die Arbeitsweise unterschiedlich benannt werden kann:
1 – sehr gut = Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit
2 – gut = Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit
3 – befriedigend = Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben zur vollen Zufriedenheit
4 – ausreichend = Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben zur Zufriedenheit
5 – mangelhaft = Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit
6 – ungenügend = Er/Sie hat sich bemüht
Zumeist sind versteckte Hinweise auf schlechtes Verhalten in vermeintlich positiven Aussagen zu finden. “ Er hat mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen“, auf den ersten Blick wirkt diese Aussage zufriedenstellend für den Arbeitnehmer, doch in Wirklichkeit wird hier zum Ausdruck gebracht, dass der Mitarbeiter gerne ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt. Grundsätzlich gilt: Jede Beurteilung, die sich nicht direkt auf Ihre Arbeit bezieht, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein negatives Urteil.